: Rechtskräftiges Urteil
Die Bewährungsstrafe gegen den 21-jährigen Mann, der im Mai 1997 einen Brand an der Lübecker Vicelin-Kirche gelegt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die einjährige Jugendstrafe, die das Lübecker Landgericht verhängt hatte, bestätigt. Der junge Mann hatte den Brand gelegt und Hakenkreuze an die Kirchenmauern geschmiert.
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