piwik no script img

Rechtskräftiges Urteil

Die Bewährungsstrafe gegen den 21-jährigen Mann, der im Mai 1997 einen Brand an der Lübecker Vicelin-Kirche gelegt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die einjährige Jugendstrafe, die das Lübecker Landgericht verhängt hatte, bestätigt. Der junge Mann hatte den Brand gelegt und Hakenkreuze an die Kirchenmauern geschmiert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen