: Rechtskräftig
Die Verurteilung von vier Jugendlichen – die seitens der Boulevardmedien so genannte Schädelstecher-Bande – ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen. Die Bande hatte im Dezember 2002 einen 24-Jährigen im Schanzenpark so niedergeschlagen und auf seinen Kopf getreten, dass er wenig später starb. Einige Stunden danach hatten sie eine behinderte Frau überfallen und waren in einer S-Bahn über einen 17-jährigen Auszubildenden hergefallen. Dieses Opfer konnte mit einer Notoperation gerettet werden. Das Landgericht Hamburg hatte gegen die Bandenmitglieder im Juli 2003 hohe Jugendstrafen zwischen vier und zehn Jahren verhängt.