Rechtsextremismus in Deutschland: Festnahme wegen rechter Hetze

Bei Ermittlungegen gegen die „Goyim Partei Deutschland“ wurden zwei Männer festgenommen. Sie sollen die rechtsextremistische Vereinigung angeführt haben.

"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles ist die Bundesanwaltschaft zuständig Foto: Christoph Schmidt/dpa

KARLSRUHE dpa/afp | Am Donnerstag hat die Bundesanwaltschaft zwei Männer festnehmen lassen, die die rechtsextremistische Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ angeführt haben sollen. Zudem seien die Wohnungen der Männer sowie von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Eine der Festnahmen sei in Berlin erfolgt, die andere in Heerlen in den Niederlanden. Weitere Durchsuchungen gab es demnach in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer zu den Rädelsführern der kriminellen Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ gehören, die der in Heerlen Festgenommene im August 2016 gegründet haben soll. Der zweite Festgenommene habe sich der Gruppe 2018 angeschlossen.

Die Gruppierung habe zum Ziel gehabt, über eine Internetseite „massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut“ sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Es seien dort Texte, Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der Holocaust geleugnet wurde. Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge „zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda“, die auch Aufrufe zur Tötung jüdischer Mitbürger beinhalte.

Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich den Angaben zufolge aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die Veröffentlichungen im Internet seien „in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen“. Vor diesem Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.

Am Freitag soll über eine mögliche Untersuchungshaft für ihn entschieden werden. Für den anderen Mann betreibt die Bundesanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren.

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