piwik no script img

■ Rechts außenWiking-Jugend legal

Hannover (dpa) – Der Pfingstaufmarsch der rechtsextremen Wiking-Jugend in Hetendorf im Kreis Celle verstieß nach Auffassung des niedersächsischen Verfassungsschutzes nicht gegen das Versammlungsgesetz. Der Paragraph 3 dieses Gesetzes, der eine uniformierte Kundgebung verbietet, hätte nicht angewendet werden können, sagte der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Rolf Peter Minnier, in einem gestern ausgestrahlten ZDF- Interview. Die Bekleidung der Wiking-Jugend stelle mehreren Gerichtsurteilen zufolge keine Uniform dar. Das niedersächsische Innenministerium meinte dagegen, ein Verbot nach dem Versammlungsgesetz sei möglich gewesen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen