piwik no script img

■ Rechts außenHöhere Haftstrafen

Konstanz (dpa) – In der Revisionsverhandlung wegen der Schändung von Friedhöfen und Anschlägen auf Asylbewerberheime im Bodenseeraum hat das Landgericht Konstanz gestern gegen die drei Angeklagten höhere Haftstrafen als in der ersten Verhandlung ausgesprochen. Ein 28jähriger muß nun für die Taten vom Oktober 1992 für vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein 25jähriger für vier Jahre und ein anderer 25jähriger für zwei Jahre und drei Monate.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen