■ Rechts außen: Prozeß fortgeführt
Stuttgart (AP) – In der Neuauflage des im Mai 1994 geplatzten Stuttgarter Neonazi-Prozesses hat die Staatsanwaltschaft gestern zwei Jahre Haft mit vier Jahren Bewährung für den Angeklagten Jürgen Mosler gefordert. Der 39jährige muß sich derzeit vor dem Landgericht wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die verbotene rechtsextreme Organisation „Aktionsfront Nationale Sozialisten/Nationale Aktivisten“ als Rädelsführer unter anderem Namen fortgeführt zu haben.
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