in kürze HÄFTLINGE : Rechte gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Häftlingen gestärkt, die Beschwerde gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug einlegen. Nach der Entscheidung muss über Eilanträge eines Gefangenen gegen Disziplinarmaßnahmen so zügig entschieden werden, dass die Sanktion nicht bereits eingeleitet oder gar abgeschlossen ist. (ap)