: Rechte für Huren
Das neue Prostitutionsgesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Seitdem gilt die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Den Frauen steht nun der Zugang zu Kranken- und Rentenversicherungen offen, womit ein rechtlich abgesichertes Beschäftigungsverhältnis in Bordellen ermöglicht werden soll. Nur wenige Frauen konnten allerdings bisher von dem Gesetz profitieren: Bisher haben sich nur wenige Prostituierte versichern lassen. Trotz des neuen Gesetzes findet der „Beruf Prostituierte“ immer noch in einer rechtlichen Grauzone statt: Die so genannten Sperrgebiete bestehen weiterhin. JOE