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Archiv-Artikel

Rechte für Huren

Von JOE

Das neue Prostitutionsgesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Seitdem gilt die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Den Frauen steht nun der Zugang zu Kranken- und Rentenversicherungen offen, womit ein rechtlich abgesichertes Beschäftigungsverhältnis in Bordellen ermöglicht werden soll. Nur wenige Frauen konnten allerdings bisher von dem Gesetz profitieren: Bisher haben sich nur wenige Prostituierte versichern lassen. Trotz des neuen Gesetzes findet der „Beruf Prostituierte“ immer noch in einer rechtlichen Grauzone statt: Die so genannten Sperrgebiete bestehen weiterhin. JOE