Rechte Partei „Pro NRW“: Klarer Fall für den Verfassungsschutz
Die rechtsextreme Partei „Pro NRW“ muss damit leben, dass sie im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Innenminister de Maizière gefällt das Gerichtsurteil.
Dieser Argumentation folgten die Berliner Verwaltungsrichter nicht. Es treffe vielmehr zu, dass Pro NRW ein „aggressives Feindbild Islam“ propagiere und „Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen“ wolle, hieß es in einer Erklärung des Gerichts.
Auch für die Einschätzung, „dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert“ würden, gebe es genügend Belege. Anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich „um bloße Lippenbekenntnisse“ handele, argumentierte das Gericht.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dessen Ministerium für den Verfassungsschutzbericht verantwortlich ist, begrüßte das Urteil. „Täglich müssen wir Hetze gegen Asylsuchende und Muslime erleben“, erklärte de Maizière. Auch Pro NRW tue sich mit „fremden- und islamfeindlichen Äußerungen“ hervor. Der Behauptung von Pro NRW, grundgesetzkonform zu sein, habe das Gericht „eine klare Absage“ erteilt.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. Pro NRW ist in Nordrhein-Westfalen aktiv. Im Landtagswahlkampf 2012 hatten Pro-NRW-Aktivisten wiederholt vor Moscheen demonstriert und dabei Mohammed-Karikaturen gezeigt.
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