: Recht bei Hunden
Hamburg sieht sich durch das gestrige Kampfhunde-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Auch wenn landesrechtliche Regelungen nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen seien, habe das Urteil gezeigt, dass die Einschätzung bestimmter Hunderassen als „besonders gefährlich“ zulässig ist. Im Hinblick auf das auf Bundesebene beanstandete Zuchtverbot für diese gefährlichen Rassen entspreche die Hamburger Landesregelung dem Urteil, ließ die Behörde für Umwelt und Gesundheit (letztmals?) mitteilen.