in kürze TRANSSEXUELLE HEIRAT : Recht auf Vornamen
Transsexuelle dürfen nach einer Entscheidung des BVerfG im Falle einer Heirat ihren geänderten Vornamen behalten. Der Erste Senat beanstandete eine Regelung im Transsexuellengesetz als verfassungswidrig, wonach Transsexuelle ohne operative Geschlechtsumwandlung bei einer Heirat ihren Vornamen aufgeben müssen. (ap)