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Recht auf Kitas für 130.000 Thüringer Kids

■ In Fröbels Heimat: Kinderkrippenplätze „nicht gewollt“/ 26 Änderungen der Opposition abgelehnt

Erfurt. Mit dem Mittwoch nacht vom Thüringer Parlament verabschiedeten „Thüringer Kindertagesstättengesetz“ wird für das Geburtsland Friedrich Fröbels ab 1.Juli diesen Jahres das Recht eines jeden Kindes auf einen Kindergartenplatz festgeschrieben. Sozialminister Hans-Hennig Axthelm versicherte den über 130.000 Thüringer Kinder im entsprechenden Alter einen Kindergartenplatz. Die Kehrseite: „Im Land ist es jedoch nicht gewollt“, so der Minister, für jedes Kind auch einen Krippenplatz bereitzustellen. Für ihn erstrebenswert, „daß ein Kind die so wichtigen, prägenden ersten drei Lebensjahre möglichst ganz in der elterlichen Umgebung verbringen sollte“.

Thüringen leistet künftig einen Finanzierungszuschuß von 200 Mark für einen Kinderkrippenplatz und von 150 Mark für einen Kindergartenplatz. Hierfür sind im Landeshaushalt für das zweite Halbjahr 1991 Mittel in Höhe 133 Millionen Mark vorgesehen. Axthelms Angaben zufolge würden in Thüringen die Abschlüsse Kindergärtnerin und Krippenerzieherin als Berufsabschlüsse anerkannt werden.

Irene Ellenberger (SPD) unterstrich, daß sie bei der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung die Gefahr des Abnehmens von Kinderkrippenplätzen sehe. Der Empfehlung des Auschusses folgend, lehnte das Parlament mit den Stimmen der Regierungskoalition die Gesetzesinitiativen von SPD und Linke Liste/PDS zu den Kindertagesstätten ab. Weitere 26 Änderungsanträge der Opposition zum Entwurf des Kindertagesstättengesetzes lehnte die Regierungskoalition mit einer Ausnahme ab. taz/adn

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