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■ Read.MeKodex gegen Diskriminierung

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden“, heißt es im Pressekodex des Deutschen Presserats. Doch Beschwerden über rassistische Berichterstattung in den Medien, wie etwa die Asylhetze der Bild-Zeitung, hat der Presserat in der Vergangenheit immer wieder abgewiesen. 1988 beschwerte sich ein Leser über die Bild-Schlagzeile: „Eine Million Mark Beute: Asylanten als Einbrecher... gefaßt“ in einem Artikel über eine rumänische Diebesbande. Seine Beschwerde wurde damals als „unbegründet“ zurückgewiesen.

In anderen Ländern ist man da weiter. Der holländische Journalistenverband hat im vergangenen Jahr sehr detaillierte Empfehlungen dazu veröffentlicht, wie Migranten in den Medien darzustellen sind. Ausdrücklich heißt es: „Erwähnen Sie nie die ,Rasse‘ einer Person. Erwähnen Sie nie Nationalität, Religion, Kultur, Geburtsland oder Name, solange diese Information nicht unverzichtbar für den Artikel ist“ – ein Gebot, gegen das in deutschen Zeitungen immer wieder verstoßen wird.

Die Kölner Journalisteninitiative Media Watch, die sich gegen diskriminierende Berichterstattung engagiert, hat jetzt einen Reader zusammengestellt, in dem Anti-Diskriminierungsregeln für Journalisten aus anderen Ländern dokumentiert werden – und alle sind progressiver als die deutschen.

In einer Empfehlung der europäischen Nichtregierungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit heißt es zum Beispiel: „Allzu idyllische oder Katastrophenstimmung verbreitende Bilder (aus der ,Dritten Welt‘) [...] sollen vermieden werden [...]. Berichten Betroffener soll stets der Vorzug gegeben werden vor Darstellungen Dritter [...]. Bei der Formulierung von Texten [...] sollten Partner aus den Ländern des Südens zu Rate gezogen werden.“Tilman Baumgärtel

Die Broschüre kann gegen eine Gebühr von 5 Mark bei Media Watch, Brückenstr. 5-11, 50667 Köln, Tel. (0221) 20 711 33 bezogen werden.

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