: Rausschmiss rechtens
Ehrverletzende Äußerungen können den Ausschluss eines Kommunalpolitikers von einer Ratssitzung rechtfertigen. Das hat das Verwaltungsgericht Stade entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines SPD-Ratsherrn aus Ritterhude ab, der im August 2002 wegen „ungebührlichen Verhaltens“ die Sitzung des Gemeinderats auf Anordnung des Bürgermeisters verlassen musste. Der SPD- Mann hatte auf Vorwürfe der Geldverschwendung als Aufsichtsratsmitglied der Gemeindewerke den Kontrahenten attackiert, er sei „primitiv, rüde und verletzend“ und seine Freizeit verbringe er damit, eidesstattliche Versicherungen zu schreiben. (Az: 1 A 2240/02)