: Rauchen ist Kündigungsgrund
Nienburg (dpa) - Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der am Arbeitsplatz notorisch gegen ein vom Arbeitgeber verhängtes Rauchverbot verstößt, ist zulässig. Zu diesem Ergebnis ist am Donnerstag in Nienburg die 2. Kammer des Arbeitsgerichts gekommen. Das Gericht wies damit die Klage eines 35jährigen Mannes gegen die Kündigung durch seinen früheren Arbeitgeber, ab. Der zum 30. September dieses Jahres gekündigte Techniker hatte sich auch nach einem offiziellen Rauchverbot durch den Personalrat im Oktober 1986 geweigert, das Rauchen aufzugeben. (AZ II Ca 273/87)
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