Rat und Trost:
Einschränkungen bei Trauerfeiern wegen Corona
Zahlreiche Kommunen schließen bis auf Weiteres ihre Trauerhallen. Bereits angemeldete Trauerfeiern dürfen zum Teil noch stattfinden, älteren und kranken Personen wird jedoch nahegelegt, nicht teilzunehmen. Abschiednahmen am Grab im Rahmen der Beisetzung sind je nach Kommune eventuell weiter möglich. Die Stadt Ludwigshafen etwa hat folgende Regelung getroffen: „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden in den Trauerhallen mit Ausnahme der bereits gebuchten bis auf Weiteres keine Trauerfeiern durchgeführt. Die Beisetzungen finden statt. Es ist möglich, nach Voranmeldung von den Verstorbenen Abschied zu nehmen. Das Abschiednehmen ist auf maximal fünf Personen beschränkt.“ Die Deutsche Friedhofsgesellschaft führt – zunächst bis Ende April – auf ihren 14 Partnerfriedhöfen keine Bestattungen mit Angehörigen durch.
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier
Im neuen Gemeinschaftsgarten des Ohlsdorfer Friedhofs sind seit März gemeinsame Beisetzungen von Mensch und Tier möglich. Das Areal im Osten des Friedhofs birgt die Möglichkeit, sowohl mehrere Menschen als auch mehrere Tiere zu bestatten – da der Mensch meist länger lebt als sein Haustier und vielleicht mehrere Haustiere nacheinander hat. Während für die Menschen Sarg- und Urnenbeisetzungen möglich sind, gelten Tiere als Grabbeigabe und dürfen nur in einer Urne beigesetzt werden. Mit der Novellierung des Hamburger Bestattungsgesetzes vom Oktober 2019 ist seit März der Weg für den Gemeinschaftsgarten.
Tel.: 040/59388-715; gemeinschaftsgarten@friedhof-hamburg.de
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