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■ Am RandeRäumung der Kölner Klagemauer ist legal

Köln (AP) – Die Räumung der Kölner Klagemauer durch die Stadtverwaltung im Oktober 1996 war Rechtens. Das bestätigte gestern in letzter Instanz das Oberlandesgericht in Köln. Die Klagemauer war von dem Obdachlosen Walter Herrmann während des Golfkrieges neben dem Haupteingang des Doms errichtet worden. Zahlreiche Passanten hatten an dem provisorischen Gerüst Botschaften gegen den Krieg befestigt (AZ: OLG Köln 8 U 107/96).

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