■ Radio Bremen: Karlsruhe akzeptiert „Lex Klostermeier“
Freiburg (taz) – Der „Staatsstreich“ bei Radio Bremen war erfolgreich. Das Land durfte dem Sender per Gesetz eine neue Führungsstruktur verpassen. Dies entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wies damit eine Klage der Rundfunkanstalt ab.
Das umstrittene Gesetz war in Bremen auch als „Lex Klostermeier“ bekannt geworden, da es sich nach weitverbreiteter Ansicht vor allem gegen den bisherigen Senderchef Karl-Heinz Klostermeier richtete. Die in Bremen regierende Große Koalition wollte SPD-Mitglied Klostermeier loswerden.
Per Gesetz wurde daher im letzten Oktober die Führungsstruktur bei Radio Bremen geändert. Statt vier gleichberechtigten Direktoren mit Klostermeier an der Spitze soll es künftig, wie bei allen anderen ARD-Sendern, einen eigenständigen Intendanten geben. Der Trick: Die Amtszeit der bisherigen Direktoren wurde mit dem Gesetz zum April 1999 gekappt, obwohl Klostermeiers Vertrag erst im August 2000 auslaufen sollte. Darin sah Radio Bremen einen Eingriff in die grundrechtlich verbürgte „Staatsferne“ des Rundfunks. Nicht der Staat, nur der Rundfunkrat, so die Klagebegründung, hätte Klostermeier absetzen dürfen.
Abgelehnt wurde die Verfassungsbeschwerde nun, weil es dem Gesetzgeber durchaus erlaubt sei, die Struktur einer Rundfunkanstalt neu zu ordnen. Die vorzeitige Beendigung von Amtsperioden sei wegen der Mißbrauchsmöglichkeiten allerdings nur „aus besonders gewichtigen Gründen“ möglich, so eine mit drei Richtern besetzte Kammer.
Einen solchen Grund sah Karlsruhe aber angesichts des Existenzkampfs von Radio Bremen durchaus gegeben. Der Gesetzgeber habe daher mit seiner Reform nicht warten müssen, bis die Amtszeit der Direktoriumsmitglieder abgelaufen ist.
Die letzte Chance für den Sender: Beim Bremer Staatsgerichtshof ist noch eine Klage der Oppositionsparteien B'90/Grüne und AfB anhängig. Christian Rath
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