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Radfahrer überfahren: 18 Monate Knast

Moabit. Die fahrlässige Tötung eines Radfahrers wurde gestern von einem Schöffengericht mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten geahndet. Dem 37jährigen Angeklagten wurde ein Aussetzen der Strafverbüßung zur Bewährung versagt, weil er ein Jahr zuvor bereits mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Mark und Entzug der Fahrerlaubnis wegen zweifacher Körperverletzung bedacht worden war. Der Mann hatte am 9. Juni mit seinem PKW und 2,3 Promille Alkohol im Blut auf der Invalidenstraße in Tiergarten einen 34jährigen Radfahrer von hinten angefahren. Die Wucht des Aufpralls war so groß, daß das Opfer noch am Unfallort verstarb.

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