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Archiv-Artikel

RUNDFUNKBEITRAG Neue Klagen

POTSDAM | Die seit 2013 erhobenen Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen nun auch Brandenburger Richter. Das Verwaltungsgericht Potsdam prüft am 19. August zehn Klagen. Zu der mündlichen Verhandlung der 11. Kammer wollen auch Vertreter einer Protestbewegung kommen. Die Landesverfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern hatten im Mai die Rundfunkgebühr für verfassungsgemäß erklärt. (dpa)