RECHTSBERATUNG IM CAFÉ : Gericht untersagt
Das OLG Düsseldorf hat eine Beratung durch Rechtsanwälte in einem öffentlichen Café untersagt. Dabei handele es sich um eine für „Rechtsanwälte unzulässige Werbeveranstaltung“. Die „coffee and law“-Veranstaltung verstoße gegen die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten sowie gegen das Wettbewerbsrecht. (epd)