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RAFHaule-Entscheidung im August

Die frühere RAF-Terroristin Eva Haule ist seit 21 Jahren inhaftiert. Die Anhörung über eine Entlassung auf Bewährung soll noch in diesem Monat stattfinden.

Eva Haule, 1986 Bild: ap

BERLIN taz Die entscheidende Anhörung darüber, ob das ehemalige RAF-Mitglied Eva Haule nach Ablauf der Mindesthaftzeit von 21 Jahren in die Bewährung entlassen wird, findet nach taz-Informationen am 13. August statt. Die erste Anhörung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt habe nicht die erforderlichen Grundlagen für eine Entscheidung geliefert, so Gerichtssprecher Wolfgang Weber. Den genauen Termin wollte er aber nicht bestätigen.

Haule gehörte der dritten Generation der RAF an. Sie wurde 1986 in Rüsselsheim festgenommen und im Juni 1988 zunächst zu 15 Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen des Überfalls auf ein Waffengeschäft und eines versuchten Sprengstoffanschlags in Oberammergau. Erst in einem neuen Prozess konnten ihr die Beteiligung am Anschlag auf die Frankfurter US-Airbase 1985 und der Mord am US-Soldaten Edward Pimental nachgewiesen werden. Im Jahr 1994 wurde Haule wegen dreifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mindesthaftdauer wurde auf 21 Jahre festgelegt. Sie läuft am 20. August ab.

Eva Haule verbüßt ihre Haftstrafe als Freigängerin in der Frauenvollzugsanstalt Berlin-Neukölln und beendete im Frühjahr eine Ausbildung als Fotografin. Im März erwirkte sie einstweilige Verfügungen gegen die Berichterstattung über ihre Person, die vom Landgericht wieder aufgehoben wurden. Aus Sicht der Anwälte gefährden die Berichte die Resozialisierung nach der Haftentlassung. Haule wäre nach Brigitte Mohnhaupt das zweite Ex-RAF-Mitglied, das nach Verbüßung der Mindesthaftzeit in diesem Jahr auf Bewährung freikäme

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