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RAF-Urteile zunehmend fragwürdig

■ Aussteiger verunsichern Bundesanwaltschaft/ RAF plante Attentat auf Herrhausen-Vorgänger

Berlin (taz) — Mehrere Urteile gegen Mitglieder der Roten Armee Fraktion aus den 80er Jahren werden zunehmend zweifelhaft. Das geht aus Aussagen der in der DDR festgenommenen RAF-Aussteiger hervor. So hat 1978 vermutlich nicht Angelika Speitel mehrere Schüsse auf den bereits „kampfunfähigen“ Polizeimeister Hansen abgefeuert, wie es in ihrem Urteil heißt, sondern der bei der Schießerei ebenfalls getötete Michael Knoll. Fraglich ist auch, ob Knut Folkerts 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Buback abgab. Aus Aussagen des RAF-Aussteigers Werner Lotze geht außerdem hervor, daß Ende 1978 nicht, wie bisher angenommen, Bundesbankchef Pöhl, sondern der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Guth, auf der Attentatsliste der RAF stand. Lotze erklärte, die RAF-Kommandogruppe habe selbst „eher nicht“ an die These von den „Morden von Stammheim“ geglaubt. TAGESTHEMA S. 3

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