piwik no script img

RAF-Mitglied bald frei

Rolf Heißler wird im Oktober auf Bewährung vorzeitig aus lebenslanger Haft entlassen

KARLSRUHE dpa ■ Der zu lebenslanger Haft verurteilte Rolf Heißler wird am 26. Oktober auf Bewährung entlassen. Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte, beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die vorzeitige Entlassung Heißlers. Damit verbleiben von den mehr als zwanzig verurteilten RAF-Mitgliedern noch fünf in Haft.

Heißler wurde 1982 wegen gemeinschaftlichen Mordes, Raubes und Mitgliedschaft in der terroristischen Rote Armee Fraktion vom OLG verurteilt. Er war am 1. November 1978 mit Adelheid Schulz an einer Schießerei mit vier niederländischen Zollbeamten an der Grenze beteiligt. Dabei wurden zwei Beamte getötet, ein dritter wurde verletzt.

Bereits 1972 war Heißler vom Landgericht München wegen Bankraubs zu acht Jahren verurteilt worden. Im März 1975 presste ihn die „Bewegung 2. Juni“ im Austausch gegen den Berliner CDU-Landeschef Peter Lorenz frei. Bei seiner erneuten Festnahme 1979 wurde er durch einen Kopfschuss schwer verletzt.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen