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Archiv-Artikel

in kürze BEHINDERTENARBEIT Quote von 5 Prozent

Unternehmen müssen auch künftig mindestens 5 Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten besetzen. Bei Nichteinhaltung sollen Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung leisten. Das hat der Bundestag gestern mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Union machte in dem Gesetz Lücken aus und lehnte es ab. (dpa)