: Q U E R S P A L T E Selber schuld!
■ Panzertarnfarben bewähren sich
Ein Mann fährt mit seinem Auto über die nächtliche Landstraße. Zu spät erkennt er die Umrisse eines dunklen Ungetüms auf der Fahrbahn. Beim Aufprall auf das unerkannte Fahrzeug stirbt er. Es war ein englischer Panzer, ohne Beleuchtung und durch Tarnanstrich zusätzlich unauffällig gemacht, der dort mit einem Getriebeschaden liegengeblieben war und ihn das Leben gekostet hatte. - Selbst schuld! Denn auf Hindernisse dieser Art muß jeder Kraftfahrer jederzeit gefaßt sein. Das finden Sie ungerecht? Dann legen Sie sich aber mit unserem obersten Gericht an! Das hat soeben für Recht erkannt, daß „Autofahrer bei Dunkelheit auf der Straße liegengebliebene Panzer erkennen müssen, auch wenn sie unbeleuchtet und mit Tarnanstrich versehen sind“. Zwar sei der Panzerfahrer mit schuldig, weil er kein Warndreieck aufgestellt hat und weil ein Panzer durch seine „Eigenart als großräumiges Fahrzeug ... ein besonders gefahrvolles Kraftfahrzeug“ sei, doch mit dem Auftauchen dieser großräumigen Fahrzeuge muß eben jederzeit gerechnet werden. Unberücksichtigt hat das Gericht gelassen, daß der Autofahrer Opfer der Kriegskunst der perfekten Tarnung geworden ist. Nun muß befürchtet werden, daß die Tarnungsexperten der NATO bundesdeutsche Autobahnen für den Härtetest benutzen. Wenn die Autofahrer den Panzer nicht rechtzeitig erkennen, ist der Anstrich gut. Vorteil: Die Kosten für den Test liegen beim Versuchskarnickel. Lieschen Harms
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