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Archiv-Artikel

Puffmutter klagt gegen Bezirk

MINI-BORDELLE In einem Prozess soll geklärt werden, ob der „Salon Prestige“ in der Ringbahnstraße für die Nachbarschaft zumutbar ist. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hält ihn für unzulässig

Die Bordellbetreiberin Kerstin Berghäuser ist stolz auf ihren Laden nahe dem Kurfürstendamm. Viel Geld und Aufwand habe sie in die Ausstattung der acht Zimmer im Salon Prestige gesteckt, damit sich die „hochwertige Kundschaft“ wohl fühlt, sagt die 42-Jährige. Doch das Mini-Bordell im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Mietshauses wird nun unfreiwillig am heutigen Dienstag ganz öffentlich.

Das Verwaltungsgericht verhandelt die Klage von Berghäuser gegen den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hatte der gelernten Einzelhandelskauffrau geschrieben, dass ihr Salon illegal sei. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen freut sich, dass in Berlin erstmals der Streit um die bordellartigen Betriebe vor Gericht kommt. Das hat sogar einen Ortstermin vor der mündlichen Verhandlung auf dem Plan.

Auch das Verwaltungsgericht sieht grundsätzlich Fragen: Sind Bordelle in Wohnungen für die Nachbarschaft zumutbar oder sollen sie nur in Gewerbegebieten angesiedelt werden? Nach Schätzungen soll es in Berlin bis zu 400 sogenannte Wohnungsbordelle geben. Für Berghäuser und die Frauen, die bei ihr die Zimmer mieten, geht es um die Existenz. Seit knapp drei Jahren macht ihnen die Ungewissheit nun schon zu schaffen.

Als damals der Bescheid mit der angedrohten „Nutzungsuntersagung“ kam, habe sie zunächst an einen Scherz oder eine Verwechslung geglaubt, sagt Berghäuser. Sie zahle Steuern und habe die gewerbliche Zimmervermietung angemeldet.

Der Kampf um den Salon in der Ringbahnstraße ist kein Einzelfall. Bundesweit wird immer wieder um Bordelle in Wohngebieten prozessiert. Für CDU-Stadtrat Gröhler ist die Sache klar: „Kommen Beschwerden, wird die Behörde tätig.“ Der bordellartige Betrieb ist nach seiner Auffassung in dem Wohngebiet unzulässig – nach dem Bauplanungsrecht. „Nö“, den Salon habe er bislang nicht selbst in Augenschein genommen, sagt Gröhler. Laut Gericht ist das Grundstück mit dem Salon in einem „gemischten Gebiet“, wo gewerbliche Einrichtungen und „Vergnügungsstätten“ zugelassen werden können. Geklärt werden müsse nun, wie der Salon Prestige einzuordnen ist. DPA