Prügel im Knast

Kurde soll von sieben Schließern misshandelt worden sein. Justizbehörde weist Vorwürfe entschieden zurück

Schwere Vorwürfe gegen Schließer des Untersuchungsgefängnisses (UG): Sie sollen den Kurden Ramazan Cicek misshandelt haben, nachdem er am 11. Juni in der Ausländerbehörde zwecks Abschiebung überraschend verhaftet wurde. Sein Anwalt Arne Dahm hat Anzeige erstattet.

Folter ist dem Kurden schon aus Polizeiwachen in der Türkei bekannt. Nun ist Cicek im Verlauf des Abschiebeprozedere der Ausländerbehörde offenkundig Opfer einer Misshandlung im UG geworden. Da er sich über einen „verschimmelten Mülleimer“ in der Zelle beschwert habe, sei er von einem Beamten zunächst selbst als „Müll“ bezeichnet worden. Kurz darauf sei dieser mit sechs anderen Schließern zurückgekommen. „Die haben mich aus der Zelle gezerrt, so dass ich zu Boden gefallen bin“, schildert er. „Auf dem Flur haben sie mich auf den Nacken geschlagen mit einem schwarzen Gummiknüppel, jeweils einer stand auf meiner Kniekehle“, sagt er. „Ich bekam Schläge auf den Rücken.“ Erst im Abschiebeknast Glasmoor sei sein gebrochener Arm eingegipst worden.

Für Justizbehördensprecher Kai Nitschke stimmt „gar nichts“ an der Version. „Er hat in seiner Zelle randaliert,“ sagt Nitschke. Als ein Beamter ihn beruhigen wollte, habe er ihn mit einem „Faustschlag angegriffen“. Zwei Kollegen hätten ihn deswegen im Abführgriff in die Beruhigungszelle verbracht.

Für die kirchliche Beratungsstelle „Fluchtpunkt“ ist die ganze Abschiebeaktion ohnehin verfassungsrechtlich unhaltbar, da für die Familie ein tatsächliches Abschiebehindernis vorliegt. Denn Ehefrau Serife ist nicht reisefähig, sie leidet laut ärztlichen Attesten unter posttraumatischen Belastungsstörungen und latenter Suizidgefahr. „Frau Cicek hat am Tag der Verhaftung einen Selbstmordversuch unternommen, ihr Tod konnte durch ihre älteste Tochter knapp verhindert werden“, berichtet Almut Jöde von „Fluchtpunkt“. Inzwischen liegt beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag vor, der Ausländerbehörde die Abschiebung solange zu verbieten, bis ein fach- und amtsärztliches Gutachten zur Frage der Reisefähigkeit eingeholt ist. KAI VON APPEN