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Prügel für Demonstranten

Wien (dpa) - Journalisten in Österreich müssen während der Berufsausübung von der Polizei anders behandelt werden als Demonstranten. Dies erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Österreichische Verfassungsgerichtshof. Das Gericht war von zwei Journalisten und einer Demonstrantin angerufen worden, die vor vier Jahren bei einer Demonstration in Hainburg an der Donau gegen ein geplantes Donau–Kraftwerk von der Polizei mit Gummiknüppeln und Fäusten geprügelt worden waren. Es stellte fest, daß der „Einsatz von Gummiknüppeln gegen die Manifestanten zwar an sich gerechtfertigt war, nicht aber dann, wenn es sich (wie bei den Journalisten) in erkennbarer Weise um keine Versammlungsteilnehmer handelte oder wenn die Schläge (wie bei der Beschwerdeführerin) auf den Kopf erfolgten“.

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