: Prüfung
Das Landgericht wird nicht vor dem kommenden Frühjahr über ein Rechtshilfeersuchen der Niederlande wegen des früheren RAF-Terroristen Knut Folkerts entscheiden. Die niederländischen Behörden wollen erreichen, dass der in Hamburg lebende Folkerts eine Haftstrafe antritt. Folkerts wurde 1977 in den Niederlanden festgenommen, erschoss dabei einen Polizisten und wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Anschließend wurde er an Deutschland ausgeliefert, wo er wegen der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Folkerts wurde 1995 vorzeitig entlassen.