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Prozeß

Im Berufungsverfahren gegen einen Hamburger Gynäkologen um eine falsch dosierte Narkose hat der Angeklagte eingeräumt, einen „schweren Fehler gemacht“ zu haben. Der 54jährige Mediziner hatte am 29. Mai 1991 als damaliger Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung des AK Heidberg einer hochschwangeren Patientin ein Narkosemittel verabreicht. Die 36jährige Frau war daraufhin in ein Koma gefallen, aus dem sie bis heute nicht wieder erwacht ist. Der Säugling wurde mit einem Not-Kaiserschnitt geboren und erlitt schwere Hirnverletzungen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im Vorjahr wegen schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Prozeß wird fortgesetzt.

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