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Prozess wegen WinnendenVater des Amokläufers vor Gericht

Über ein Jahr nach der Tat wird der Vater des Winnenden-Amokläufers angeklagt. Doch mit einer hohen Strafe hat er nicht zu rechnen. Die Hinterbliebenen der Opfer sind enttäuscht.

Die Tatwaffe hatte Tim K. seinem Vater entwendet - dieser ist nun wegen "fahrlässiger unerlaubter Überlassung einer Schusswaffe und unerlaubter Überlassung von Munition" angeklagt. Bild: dpa

STUTTGART taz | Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine wesentlich härtere Anklage gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden erheben: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung lautete der Vorwurf.

Doch eine Verurteilung sei "nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit" zu erwarten, teilte die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart am Donnerstag mit. Jetzt ist die Anklage auf "fahrlässige unerlaubte Überlassung einer Schusswaffe und unerlaubter Überlassung von Munition" zusammengeschrumpft.

Hardy Schober, Vater eines der Opfer und Vorsitzender des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, hatte sich mehr erhofft: "Eine Anklage haben wir zwar schon immer gefordert. Aber es wäre besser gewesen, er müsste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten", sagte er der taz. Schober prüft nun, ob er als Nebenkläger Beschwerde beim Oberlandesgericht in Stuttgart einlegt. Ob sich dem die Staatsanwaltschaft anschließt, ist noch unklar.

Am 11. März 2009 hatte der 17 Jahre alte Amokläufer 15 Menschen und sich selbst getötet. Zunächst stürmte er in seine ehemaligen Schule in der baden-württembergischen Kleinstadt Winnenden. Auf der Flucht tötete er anschließend weiter.

Die Waffe hatte er seinem Vater entwendet, ein begeisterter Sportschütze. Nach deutschem Waffenrecht hätte die großkalibrige Beretta in einem verschlossenen Tresor im Keller des Hauses lagern müssen. Stattdessen versteckte sie der Vater in seinem Kleiderschrank. Ein geladenes Magazin lagerte er in einem Handschuh in der Nachttischschublade, ein weiteres in seiner Sportschützentasche.

Das Landgericht befand nun, dass der Amokläufer ohnehin an die Pistole gekommen wäre, wie eine Sprecherin erläuterte. Denn die Menge an Munition, die der Täter mit sich führte, konnte nach ausführlichen Ermittlungen nur aus dem Waffenschrank stammen. Also muss er den Code gekannt haben. Dem Vater müsste nachgewiesen werden, dass er die Zahlenkombination entweder fahrlässig oder mutwillig verraten hat - was nicht möglich sei, so die Sprecherin.

Zunächst wollte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr einen Strafbefehl gegen den Vater aussprechen. Das hätten sowohl das Landgericht als auch der Angeklagte akzeptiert. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger forderte jedoch einen Prozess, der die Öffentlichkeit wachrütteln sollte und veranlasste eine Klage.

Die kam im November vergangenen Jahres und lautete auf fahrlässige Tötung in 15 Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Wer seine Waffe nicht ordentlich aufbewahre, müsse mit einer solchen Anklage rechnen, lautete damals die Argumentation. "Mit den strengen Bestimmungen des Waffenrechts will der Gesetzgeber gerade auch der Gefahr vorbeugen, dass zu Straftaten entschlossene Personen auf Waffen zugreifen können", schrieb die Staatsanwaltschaft. Das Landgericht gab aber weitere Ermittlungen in Auftrag - unter anderem, um die Frage nach dem Code für den Waffenschrank zu klären.

Bleibt es bei der jetzigen Anklage, ist im Falle einer Verurteilung mit einer maximalen Strafe von einem Jahr zu rechnen. Die würde wahrscheinlich auf Bewährung ausgesetzt. Das gleiche Urteil hätte übrigens auch der Strafbefehl ohne Prozess vorgesehen. Bei fahrlässiger Tötung hätten es bis zu fünf Jahren Haft sein können.

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9 Kommentare

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  • W
    wn1103

    8:00 Tim wurde gesehen an der Bushaltestelle Weiler zum Stein, ohne schwarzen Kampfanzug

     

    9:30 beginnt das Morden

    9:33 der erste Notruf

    9:36 Ankunft Polizei an der Schule

     

    Bereits zwischen 9:45 und 9:50 ist die Polizei an der Kleiststrasse, verwechselt allerdings Weiler zum Stein mit Hertmannsweiler und steht in Hertmannsweiler am Rübenacker und sucht Hausnummer 3. Da es die dort nicht gibt und man erkennt dass man falsch ist, bewacht man trotzdem die Feldwege..

    10:00 Hausdurchsuchung der Familie Kretschmer in Weiler zum Stein.

    Woher und wie konnte Tim so schnell identifiziert werden?

     

    Das gleiche Spiel in Wendlingen.. als Igor um 11:50 den Wagen ausrollen lässt wird schon der Handelshof abgesperrt, die Menschen werden schon eingesperrt und Polizei mit Blaulicht fährt rum... wie geht das, wenn man doch gar nicht wusste, wo Igor sich aus dem Auto wirft?

     

    Das sind nur 2 von vielen Fragen.. aber bereits diese beiden Punkte lassen einen nachdenken...

  • R
    Ravenbird

    Es stimmt schon das man ihn einzig und allein wegen der fehlerhaften Lagerung der Waffe sowie der Munition belangen kann. Den für diese gibt es ganz klare Vorschriften.

     

    Leider hat es die Politik (maßgeblich die regierenden Parteien) versäumt nach dem Amoklauf endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Wirksame Maßnahmen könnten nämlich auch Heute Menschenleben retten und wären nicht nur eine Farce wie die Verschärfung des Waffenrechts.

  • S
    SLW

    Ich denke der Vater ist gestraft.

    Sein Sohn ist tot und hat viele andere Menschen ermordet.

    Das soziale Netzwerk der Familie ist zerstört und es war seine Waffe und warscheinlich wird er sich sein

    Lebenlang Vorwürfe machen ob er es hätte verhindern können, ob es Signale seines Sohnes gab die er nicht bemerkte.

  • A
    Aldinger

    Es ist eine Schande was das Aktionsbündniss da abzieht, das ganze Verfahren dient nur dazu Ihre politischen Ziele durchzusetzten, ein deutsches Gericht sollte sich für sowas nicht hergeben.

  • PA
    P. Atriarch

    Groteske Zeiten,

     

    Frauen, die ihre Kinder ermorden, werden zu Heldinnen erklärt, zu Opfern stilisiert und regelmäßig freigesprochen. Ein Amnn, der fahrlässig seine Waffe lagert, kommt dafür sogar vor Gericht. Und der Mob, allen voran die feministische Presse, fordert seinen Tod. Die Artikel sind schon geschrieben: Strafe viel zu kurz usw.

     

    Gute Nacht, Deutschland

  • FA
    Franz Aldinger

    Schon das es überhaupt zu einer Anklagerhebung gekommen ist, hat eher politische als rechtliche Gründe, diese kam erst auf Druck von Oben zustande. Hier wird versucht, mit einer Gerichtsentscheidung Politik zu machen, und sowas sollte es 65 Jahre nach Ende des Nationalsotzilismus und über 20 Jahre nach Ende der DDR in Deutschland eigentlich nicht wieder geben.

  • SN
    S. Nonne

    So unglaublich es zuerst klingt, es gibt tatsächlich keinen Beweis, dass Tim K. zum Zeitpunkt des Schulmassakers überhaupt in Winnenden war, da ihn niemand gesehen hat. Einziger Anhaltspunkt ist der Zeuge IGOR WOLF. Im „Stern“-Interview aber sagte dieser, dass er den Täter im Fahrzeug gar nicht gesehen hat, sondern nur eine Silhouette mit einer Waffe in der rechten Hand.

     

    Laden Sie sich die Analyse unter http://www.wn1103.de.vu/ herunter und urteilen Sie selbst, ob die Zweifel Paranoia sind oder begründbar!

  • M
    Michael

    Es ist falsch das die Waffe im Keller hätte aufbewahrt werden müssen.

    Ein Tresor reicht. Wo der steht ist nirgends vorgeschrieben.

  • DH
    Daniel Herz

    Ich kann den Zorn der Angehörigen verstehen, wenn auch nicht nachfühlen.

    Der Vater des Amokläufers hat mal so richtig Scheiße gebaut, ich denke jedoch, das er mit dem Verlust seines Sohnes und der lebenslangen Schuld genug bestraft ist. Was soll das Verfahren da jetzt noch bringen.

    Mein Mitleid mit allen Eltern, die ihre Kinder auf so grausige Weise verloren haben.