Prozess in Hamburg: 15 Uhr war Schluss
Weil sie eine Demonstration gegen Abschiebungen vorzeitig auflöste, steht die Polizeiführung nun vor Gericht.
Hamburgs Polizeiführung steht seit Montag wieder einmal vor dem Verwaltungsgericht. Gegenstand des Verfahrens ist die Auflösung einer Kundgebung am Fuhlsbüttler Flughafen gegen die Abschiebepolitik.
Geklagt hat der heutige Landessprecher der Linkspartei, Bela Rogalla, der den Protest damals im Rahmen eines bundesweiten antirassistischen Camps angemeldet hatte. „Es ist noch nie eine von mir angemeldete Demonstration aufgelöst worden – das war ein eklatanter Eingriff in die Versammlungsfreiheit“, sagte Rogalla gestern beim ersten Verhandlungstag.
Der Protestaktion am 22. August 2008 war ein gerichtlicher Streit vorausgegangen: Die Polizeiführung hatte die Kundgebung vor dem „Terminal Tango“, von dem aus die Bundespolizei ihre Sammelabschiebungen organisiert, mit allen Mitteln zeitlich auf 15 Uhr begrenzen wollen. Das Oberwaltungsgericht entschied aber, dass der Protest – wie angemeldet – bis 19 Uhr andauern dürfe.
Obwohl die Kundgebung vor dem Terminal Tango ohne Störungen verlief, ordnete um 15 Uhr der Gesamteinsatzleiter Peter Born vom Polizeipräsidium aus die Auflösung an. „Das war ein unglaublicher Vorgang“, erinnerte sich Demo-Leiter Andreas Blechschmidt. „Ich war total irritiert. Es herrschte Fassungslosigkeit, dass die Polizei die Auflösung zu dem Zeitpunkt verfügt, auf den sie die Kundgebung von Anfang an beschränken wollte.“
Auch Proteste beim Einsatzleiter vor Ort, Hartmut Dudde, und die Androhung einer Klage hätten nichts genützt, sagte Blechschmidt. „Dann klagen sie doch, ich bin bereits ausbefördert“, habe Dudde erwidert.
Dass er die Auflösung umgesetzt habe, bestreitet Dudde vor Gericht nicht. Ob er jedoch den Satz mit den „ausbefördert“ gesagt habe, wusste er nicht mehr. „Ich muss ja nicht die Auflösung durch den Polizeiführer rechtfertigen“, sagt Dudde. Er sei angewiesen worden, die Kundgebung abzubrechen, weil Personen, die parallel in den Abflugterminals Aktionen gemacht hätten, die Versammlung als „Rückzugsraum für ihre Straftaten“ genutzt hätten.
Die Aktionen waren allerdings vom Airport-Management geduldet worden, und ein Rückzug war wegen der Sperrungen durch „Hamburger Gitter“ gar nicht möglich. Der Prozess wird fortgesetzt.
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