Prozess gegen Deutsche-Bank-Manager: Ermittlungen systematisch blockiert?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Betrugsprozess gegen Manager der Deutsche Bank. Sie wirft dem Institut vor, die Ermittlungen systematisch blockiert zu haben.

Auch Vorstandschef Jürgen Fitschen ist angeklagt. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Bank: Im Betrugsprozess gegen Co-Chef Jürgen Fitschen und vier Ex-Manager hat die Münchner Staatsanwaltschaft eine systematische Blockade ihrer Ermittlungsarbeiten in der Deutschen Bank kritisiert. Das Institut habe versucht, die Herausgabe von Daten zu verhindern und zu beschränken, sagte Staatsanwalt Stephan Necknig am Dienstag vor dem Landgericht München. Die Verantwortung dafür trügen Fitschen und sein Vorgänger an der Vorstandsspitze, Josef Ackermann.

„Die Strategie der Deutschen Bank wurde bis in die jüngere Vergangenheit fortgesetzt.“ Bei der Staatsanwaltschaft gebe es daher eine gewisse Skepsis gegenüber der Deutschen Bank. Vertreter des Instituts äußerten sich nicht zu den Vorwürfen.

Fitschen, Ackermann sowie Ex-Chef Rolf Breuer, Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig sowie Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck stehen wegen versuchten Prozessbetrugs vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gemeinsam einen „Tatplan“ verfolgt zu haben, um Schadenersatzforderungen der Kirch-Erben für den Zusammenbruch der Mediengruppe abzuwehren. Sie sollen vor vier Jahren versucht haben, das Oberlandesgericht München durch übereinstimmende Aussagen zu täuschen. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Bereits zum Prozessauftakt vor einer Woche hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen Schlagabtausch geliefert. Fitschens Anwalt Hanns Feigen warf der Ermittlungsbehörde vor, entlastendes Material unterschlagen zu haben. Staatsanwalt Necknig nannte diesen Vorwurf „haltlos“. „Die Staatsanwaltschaft hat niemals irgendwelche Aktenbestandteile zurückgehalten.“

Die Anklagebehörde wird in dem Mammutprozess durch zwei Staatsanwälte und die Staatsanwältin Christiane Serini vertreten. Serini sollte auch als Zeugin vor Gericht aussagen. Diese Doppelfunktion ist aus Sicht der Verteidiger unzulässig – sie beantragten die Ablösung Serinis. Da sie als Staatsanwältin zugleich die Äußerungen der Angeklagten im Prozess verfolge, könne es sein, dass Serini ihre Wahrnehmungen aus früheren Vernehmungen „bewusst oder unbewusst“ abgleiche und dadurch auch ihre eigene Zeugenaussage ergänze oder verändere.

Die Verteidiger forderten die Staatsanwaltschaft zudem dazu auf, sämtliche Akten auf den Tisch zu legen, bevor sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußerten. „Wir wollen Sicherheit haben, dass wir den gesamten Aktenbestand beherrschen“, sagte Ackermanns Verteidiger Eberhard Kempf in einer Verhandlungspause. Es könne nicht angehen, dass die Behörde während des laufenden Prozesses ständig neue Akten nachreiche.

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