Prozess gegen CDU-Landtagsabgeordneten: Freispruch für den "Eifelkönig"
Dem Landtagsabgeordneten der Union Rheinland-Pfalz, Michel Billen, wurde kein "Geheimnisverrat" nachgewiesen. Seine Tocher muss 1.500 Euro Buße zahlen.
MAINZ taz | Die Verteidigung hatte an diesem Donnerstagvormittag auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft dagegen Geldstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Die Erste Strafkammer am Landgericht Landau verkündete dann schon am frühen Nachmittag das Urteil: Freispruch für den Landtagsabgeordneten der Union Rheinland-Pfalz, Michel Billen, 55.
Seine mitangeklagte Tochter Silvia, 31, wurde dagegen zur Zahlung einer Geldstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zudem muss sie wegen "Verrat von Privatgeheimnissen" als Buße 1.500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.
Dem "Eifelkönig Billen" (Unionstalk) und seiner Tochter war von den Ermittlungsbehörden vorgeworfen worden, sich illegal Dokumente aus dem geheimen Polizeicomputersystem Polis über fragwürdige Investoren beim politisch umstrittenen Großprojekt Freizeitpark Nürburgring beschafft zu haben.
Daraus stammende Informationen, so die Anklage, habe Billen dann an die Presse weitergereicht, um die Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) in der Causa Nürburgring anschwärzen und ihr Versäumnisse bei der Kostenkontrolle vorwerfen zu können.
Dass er damals bei einem "Übernachtungsbesuch" bei seiner Tochter "per Zufall" Unterlagen über die dubiose Rolle der Privatfinanziers am Ring "abgegriffen" (Billen) habe, räumte Billen zwar ein. Doch an Zeitungen weitergegeben habe er die Infos nicht.
Aus seiner Auffassung, dass die "Beweislage im Fall Billen dünn" sei, machte der Kammervorsitzende Urban Ruppert währen der Hauptverhandlung nie einen Hehl. Und die Angeklagten schwiegen sich drei Verhandlungstage lang aus. Die Staatsanwaltschaft, so Richter Ruppert, habe die Tochter von Billen "in Sippenhaft genommen", obwohl es keinen Beleg dafür gebe, dass sie sich die geheimen Daten aus dem Polizeicomputersystem Polis im Auftrag ihres Vaters beschafft habe. Ein entsprechendes früheres Geständnis hatte die Kriminalbeamtin kurz danach widerrufen.
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