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Prozess gegen Bremer HooligansEinfach weggeblieben

Die Berufung von zwei Bremer Hooligans, die 2007 linksorientierte Werder-Fans verprügelt hatten, ist vom Tisch: Die beiden erschienen nicht vor Gericht.

Rechten Hooligans ein Dorn im Auge: Aktionen der linken Werder-Fans in der Ostkurve. Bild: dpa

BREMEN taz | „Die Berufung wird auf Kosten der Angeklagten verworfen“: So lautetet am Dienstagmorgen das Urteil von Helmut Kellermann, Vorsitzender Richter am Bremer Landgericht. Gefällt wurde es im bis auf den letzten Platz besetzten Sitzungssaal in Abwesenheit der beiden Hooligans, die das Verfahren selbst angestrengt hatten. Sie waren in Berufung gegangen, nachdem sie im vergangenen Jahr wegen Hausfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden waren.

Die 28- und 43-Jährigen gehörten zu einer Gruppe von zwanzig rechten Hooligans, die im Januar 2007 eine Feier der linksorientierten Werder-Fangruppe „Racaille Verte“ im Ostkurvensaal des Weserstadions überfallen hatten. Mit Stühlen und Flaschen schlugen sie auf die Feiernden ein und hinterließen zwei schwer- und 40 leichtverletzte Menschen.

Viereinhalb Jahre später wurden sieben der Angreifer zu Geldstrafen verurteilt. Die milden Urteile basierten auf einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten gestanden am zweiten Verhandlungstag den Überfall, die Zeugen wurden nicht gehört – so wurde ein langwieriges und teures Verfahren verhindert. Der Deal sorgte für Proteste, Fan-Demos und Diskussionen in der Bürgerschaft. Vorwürfe, die Bremer Justiz sei auf dem rechten Auge blind, wurden laut.

Zwei der Angreifer gingen trotz des milden Urteils in Berufung – in letzter Minute beschlossen sie jedoch, der Verhandlung fernzubleiben. „Ich wollte die beiden gerne verhaften, aber das durfte ich nicht“, sagte Kellermann. Schließlich hätten die Angeklagten das Verfahren selbst angestrengt und könnten nun auch entscheiden, nicht zu erscheinen.

Eben noch habe er auf dem Gerichtsflur mit ihnen und ihren Anwälten geredet. Die kamen dann ohne ihre Mandanten in den Gerichtssaal und erklärten, sie hätten nicht mit einem so großen öffentlichen Interesse am Verfahren gerechnet. „Die Angeklagten möchten nicht noch einmal an den Pranger gestellt werden“, sagte einer der Verteidiger.

„Die haben gekniffen“, sagt Thomas Hafke, Leiter des Werder-Fanprojekts. „Nach dem Aufruhr im letzten Jahr wussten die genau, dass die Öffentlichkeit interessiert ist!“ In der Berufung wäre es nicht um die Höhe der Strafe gegangen, sondern um den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Den streiten die Angeklagten ab. „Die haben so niedrige Tagessätze bekommen, dass sie nicht einmal einen Eintrag im Führungszeugnis bekommen haben“, so Hafke.

Tatsächlich hätte das Berufungsverfahren keinem der beiden geschadet: Im für sie ungünstigsten Falle hätte das Urteil von 2011 weiterhin Bestand, lediglich die Verfahrenskosten wären dann noch zu den Geldstrafen von je 900 Euro hinzugekommen. Die müssen sie freilich auch jetzt zahlen, wenngleich ein Verhandlungstag natürlich billiger ist als ein ganzes Verfahren.

Allerdings haben die Angeklagten möglicherweise nicht damit gerechnet, dass das Landgericht das Verfahren weniger eilig als das Amtsgericht durchziehen wollte: Bereits am Dienstag waren vier Zeugen geladen, und auch die anderen Zeugen, die 2011 nicht zu Wort gekommen waren, sollten hier aussagen.

Darüber hinaus signalisierte Kellermann deutlich, dass die Angeklagten schlechte Karten gehabt hätten: „Einer der beiden hat gestanden, dabei gewesen zu sein. Und bei gemeinschaftlicher Körperverletzung kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte zugeschlagen hat, sondern nur darum, ob er dabei war.“

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