: Provider müssen sauber bleiben
KÖLN taz ■ Die Medienaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen darf Internet-Provider anweisen, Zugänge zu rechtsextremen Internetseiten zu sperren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.
Damit wurde die Klage eines Kölner Internet-Anbieters abgewiesen, der sich über eine Anordnung der Düsseldorfer Bezirksregierung beschwert hatte. Diese hatte den Provider im Jahr 2002 in ihrer Funktion als Medienaufsichtsbehörde angewiesen, die Internetverbindung zu zwei US-amerikanischen Naziseiten zu kappen, damit sie von NRW aus nicht aufgerufen werden können. Zwar erkannte das Gericht an, dass mit dieser Methode nicht alle Zugriffsversuche abgewehrt werden können – aber der geringe Aufwand des Seitensperrens sei dem Provider zuzumuten. BEN