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PresseratRüge für die taz

Der Deutsche Presserat hat der taz eine Rüge erteilt. Die taz hatte am 14. Dezember 2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei Angeklagten berichtet, weil diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche Bericht­erstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion eine presseethische Grenze verletzt und gegen das Recht der Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

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