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Presseerklärung der „tageszeitung“

■ Zur Inhaftierung des taz–Medienredakteurs Wiglaf Droste:

Die Untersuchungshaft gegen den taz–Redakteur Wiglaf Droste soll fortdauern. Dies jedenfalls beantragte am Mittwoch der zuständige Sachbearbeiter der Abteilung P (Politik) der Staatsanwaltschaft des Landgerichtes Berlin. Wiglaf Droste ist wegen eines angeblichen Wurfs eines Gegenstands auf ein Polizeifahrzeug in der Nacht vom 1. zum 2. Mai in der Nähe des Lausitzer Platzes in Berlin–Kreuzberg in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm wird schwerer Landfriedensbruch und schwerer Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Der Haftbefehl wurde zunächst damit begründet, daß Wiglaf Droste nicht ordnungsgemäß gemeldet sei und deshalb Fluchtgefahr bestehe. Obwohl er der Staatsanwaltschaft nachwies, daß er seit über acht Monaten in derselben Wohnung wohnt und dort für jedermann erreichbar ist, daß er als fest angestellter Redakteur der taz arbeitet und feste soziale Bindungen in Berlin hat, soll Wiglaf Droste weiter in Haft bleiben. Sämtliche vorübergehend Festgenommene, denen vergleichbare Vorwürfe gemacht wurden, sind bei vergleichbaren sozialen Lebensumständen sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Wiglaf Droste bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und fordert, sofort aus der Haft entlassen zu werden, weil ein Haftgrund nicht besteht. Sein Verteidiger Johannes Eisenberg hat am Donnerstag beantragt, dem derzeit zuständigen Staatsanwalt den Fall zu entziehen, weil bei ihm die gebotene Unvoreingenommenheit nicht gewährleistet sei. Er ist normalerweise für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen in der taz zuständig. Die MitarbeiterInnen der taz sehen in dem Antrag des Staatsanwalts, die Haft fortdauern zu lassen, den Versuch, ein Exempel zu statuieren - auch gegen kritische und unerschrockene Berichterstattung in der taz. So wurde beim ersten Haftprüfungstermin von der Staatsanwaltschaft als Grund für bestehende Fluchtgefahr angeführt, daß Droste kürzlich einer polizeilichen Auskunftsersuchen nicht gefolgt sei, bei der er sich zu einer Klage des Verteidigungsministers wegen Beleidigung der Bundeswehr (in einem taz–Artikel) äußern sollte. Nun steht es hierzulande jedem frei, derlei polizeiliches Ersuchen getrost zu ignorieren - es als „strafverschärfendes“ Argument anzuführen, zeugt von einem obrigkeitsstaatlichen Horizont. Was darüber hinaus von den polizeilichen Maßnahmen am 1.Mai in Kreuzberg zu halten ist, zeigt die Tatsache, daß drei beobachtende Polizeidirektoren von ihren eigenen Einsatzkommandos verprügelt wurden. Die Herren waren weder vermummt, noch haben sie Steine geworfen - kann es einen besseren Beweis geben, mit welcher Willkür gegen „Straftäter“ vorgegangen wurde? Daß sich die Justiz zu Erfüllungsgehilfen derartigen Polizeiaktivismus verdoppelt unsere Forderung: Freiheit für Wiglaf Droste - und für die Berliner Justiz. Die Belegschaft der taz

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