: Presse-Handys vor Gericht
KARSLRUHE dpa ■ Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es heute um zwei prominente Fälle und nur eine Frage: Verstößt die Überwachung von Journalisten-Handys gegen die Pressefreiheit? Fahnder waren dem Exterroristen Hans-Joachim Klein auf die Spur gekommen, indem sie die Verbindungsdaten des Telefonanschlusses einer Stern-Reporterin kontrolliert hatten. Im zweiten Fall wurde auf Verbindungsdaten eines ZDF-Reporters zugegriffen, um den flüchtigen Baulöwen Jürgen Schneider ausfindig zu machen. Aus Sicht der Beschwerdeführer wird dadurch der gesetzliche Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informant ausgehebelt. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen