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Prechtel: Eichler in Isolation

Frankfurt (taz) - Auf Anfrage der taz bestätigte der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Prechtel, daß Andreas Eichler, der am vergangenen Donnerstag einen Selbstmordversuch unternommen hatte, besonderen Haftbedingungen unterliegt. In der Sicherungsverfügung wird für Eichler Einzelhaft und das Verbot der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen angeordnet. Außerdem legt die Verfügung eine „Überwachung des Gefangenen in unregelmäßigen Abständen bei Tag und Nacht“ fest. Der Untersuchungshäftling soll „getrennt gehalten“ und „streng bewacht“ werden. Außerhalb seiner Zelle müssen ihn zwei Anstaltsbedienstete begleiten. Eine „gewisse Isolierung“, so Prechtel, bringe das mit sich, aber im Gegenzug habe er einige Vergünstigungen erhalten: eigene Kleidung, acht Zeitungen und Zeitschriften und bis zu 20 Bücher. (siehe auch S.5)

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