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Archiv-Artikel

in kürze BEAMTE IN BA-WÜ Potenzmittel vom Staat

Beamte in Ba-Wü haben Anspruch auf potenzsteigernde Mittel, wenn die Medikamente aus gesundheitlichen Gründen verordnet wurden. Ein entsprechender Ausschluss der Mittel von der Beihilfe sei unwirksam, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Eine erektile Dysfunktion stelle eine behandlungsbedürftige Krankheit dar, hieß es. (ap)