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Post kämpft ums Briefmonopol

Bonn/Stuttgart (AP) – Die Deutsche Post AG hat bei der Verteidigung ihres Briefmonopols einen Etappensieg erzielt. Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte in einem gestern veröffentlichten rechtskräftigen Urteil einem Kurierdienst, Briefsendungen unter 200 Gramm zu befördern, weil er ein Gebiet von weniger als 2.500 Quadratkilometern versorgte. Die Post wirft den kleinen Konkurrenten „Rosinenpickerei“ vor. Die Post sei auf die Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm angewiesen, weil sie als einziges Unternehmen einen Universaldienst erbringe und hierfür keinen anderen Ausgleich erhalte. Der Universaldienst garantiert die flächendeckende Versorgung aller Bürger mit Brief- und Paketdienstleistungen zu Einheitstarifen. (Az.: OLG Stuttgart 2 U 125/99)

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