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Porträt Gabriele BritzJuristische Überfliegerin

Gabriele Britz wurde vom Bundesrat zur neuen Verfassungsrichterin gewählt. Die Professorin ist mit 42 Jahren die jüngste Frau, die je in dieses Amt kam.

Gabriele Britz: Die parteilose Juristin wurde von der SPD vorgeschlagen. Bild: privat

Die Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz wurde vom Bundesrat zur neuen Verfassungsrichterin gewählt. Mit 42 Jahren ist sie die jüngste Frau, die je in dieses Amt kam. Britz erhöht den Frauenanteil am Gericht jedoch nicht, da sie Christine Hohmann-Dennhardt ersetzt, deren Amtszeit im Januar abläuft.

Britz machte schnell akademische Karriere und war mit 32 Jahren schon Professorin. Geforscht hat sie vor allem im Energie- und Umweltrecht. Ihre Habilition beschäftigte sich aber mit "kulturellen Rechten" von religiösen und ethnischen Minderheiten. Darin lehnte sie die Gewährung von Gruppenrechten an Minderheiten ab, weil sie die Integration behinderten. Probleme sollten stattdessen mithilfe der individuellen Grundrechte von Einzelpersonen gelöst werden.

2001 und 2002 war Britz Mitglied im UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung. Im "Grundrechtereport" der deutschen Bürgerrechtsbewegung sprach sie sich vor einigen Jahren gegen Kopftuchverbote an Schulen aus. Die Symbolwirkung des Kopftuches werde überbewertet, es solle mehr auf Persönlichkeit und Verhalten der Lehrerin abgestellt werden.

Auch ihre neuen Kollegen am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sie schon kritisiert. Britz fand es falsch, dass das Gericht 2008 in seinem Urteil zu Onlinedurchsuchungen ein neues Grundrecht zum Schutz von privaten Computerfestplatten erfunden hat. Besser wäre es nach ihrer Ansicht gewesen, das bereits bestehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken. Das Verfassungsgericht könne nicht bei jeder neuen Großgefahr ein neues Grundrecht erfinden.

Britz ist verheiratet und hat einen Sohn. Die parteilose Juristin wurde von der SPD vorgeschlagen. Im Gegenzug sagte die Partei zu, bei der voraussichtlich nächsten Richterwahl Ende 2011 den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) zum Verfassungsrichter zu wählen. Müller würde dann im Zweiten Senat auf Udo Di Fabio folgen. Dieses Paket hatten die Unterhändler Jens Böhrnsen, SPD-Bürgermeister von Bremen, und Stefan Mappus, CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ausgehandelt.

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2 Kommentare

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  • A
    atypixx

    Dass ein Ministerpräsident so schwup-di-wup ans BVerfG wechselt, finde ich eigentlich eine sehr interessante Nachricht! Gab es das schon einmal?

  • E
    engelbert

    Na, dann würde ich als SPD - jetzt wo sie "drin" ist - den Müller einfach nicht wählen.

     

    Geht doch! Pfeif' auf Vereinbarungen mit der CDU.