■ Polizeibeamte rechtfertigen sich: Truppe ohne Kontrolle
Man kann der Berliner Morgenpost nur dankbar sein, daß sie zwei Polizeibeamte, die in die jüngste Affäre verwickelt sind, auf fast einer ganzen Seite zu Wort kommen ließ. Der Kernsatz der beiden Gruppenführer offenbart ein merkwürdiges Rechtsverständnis: Während der Polizeipräsident von Magdeburg wegen seiner Untätigkeit gegenüber Rechtsradikalen seines Posten enthoben wurde, so ihre Klage, würden sie wegen ihres Eingreifens gegen stark alkoholisierte Skinheads bestraft. Und das, so ihre Rechtfertigung, obwohl diese zuvor einen Ausländer gejagt hätten. Die Beamten, die in ihrer Ausbildung die Grundzüge des Rechts gelernt haben sollten, zeigen mit ihrer verqueren Rechtfertigung nur, wie wenig sie eigentlich davon begriffen haben. Ein Skinhead unterliegt, wie jeder andere Berliner, dem Schutz der Rechtsordnung. Und diese entbindet keinen Beamten von der Pflicht, sich an das Gesetz zu halten: Nirgendwo steht geschrieben, daß Festnahmen mit brutalen Methoden durchgeführt werden dürfen.
Hellhörig macht auch ihre Bemerkung, sie hätten sich Mountainbikehandschuhe gekauft, weil Festnahmen damit besser durchgeführt werden könnten als mit der klobigen Dienstausrüstung; die aufgefundenen Schlagwerkzeuge hingegen seien zur Ausbildung bestimmt gewesen. Dem Rechtsverständnis sollte entsprechen, daß eine Polizei nur mit jenem Gerät hantiert, das der Gesetzgeber ihr zugestanden hat. Was unserer Durchschlagkraft nützt, beschaffen wir uns selber, lautet hingegen das selbstgestrickte Denkmuster der Beamten. Ihre Äußerungen, so wenig repräsentativ sie sein mögen, waren als Entlastung gedacht. In ihrer unbeholfenen Offenheit zeigen sie jedoch, daß in Teilen der Berliner Polizei selbstherrliches Law-and-order-Denken zum Alltag gehört. Severin Weiland
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