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Polizeiauflagen für Antifa-Demo

■ Wohnung des FAP-Landesvorsitzenden als Reizobjekt bezeichnet

Der Neofaschist Lars Burmeister kann sich bei der Polizei bedanken. Die am 29. Januar stattfindende antifaschistische Demonstration mehrerer Antifa-Gruppen und Kiez-Initiativen wird nicht an seiner Wohnung in der Grellstraße in Prenzlauer Berg vorbeiziehen. Burmeister ist Landesvorsitzender der neofaschistischen Freiheitlichen Arbeiter Partei (FAP).

Der Staatsschutz erteilte dem Anmelder Robert S. gestern vormittag die Auflage, den Demonstrationszug unter dem Motto „Erinnern wir uns an 1933 – Kampf den alten und neuen Nazis“ vom Treffpunkt am Thälmanndenkmal direkt über die Greifswalder Straße zum Platz am Wasserturm und nicht, wie geplant, über die Grellstraße zu führen. In der Begründung heißt es: „In Folge des Veranstaltungsmottos ... dürfte die Wohnung des Burmeister mit Sicherheit ein Reizobjekt für die Aufzugsteilnehmer darstellen, so daß die Gefahr der Begehung von Straftaten ... als wahrscheinlich erachtet werden muß.“ Insbesondere das „Vorbeiziehen“ an Burmeisters Wohnung würde „empfindlich in die Privatsphäre der o.g. Person einwirken“. Der FAP-Landesvorsitzende könnte sich „an den Pranger gestellt“ sehen, „ohne sich gegen die erhobenen Vorwürfe in angemessener Weise ... zur Wehr setzen zu können“.

Einer der Veranstalter bezeichnete die polizeilichen Auflagen als „Hohn“, da Burmeister als aktiver Neonazi stadtbekannt sei. Gegen ihn seien mehrere Prozesse wegen „Tragens einer SA-ähnlichen Uniform“ und wegen „Körperverletzung“ anhängig. Matthias Bernt

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