Polizei tauscht Haschisch gegen Infos

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sechs Polizisten, die Rauschgift an Informanten abgegeben haben sollen

Polizeibeamte des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen haben am Dienstag sowohl die Diensträume, als auch Privatwohnungen von sechs Bremer Kollegen durchsucht. Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss der Staatsanwaltschaft Bremen. Den Polizeibeamten werden unsaubere Ermittlungstaktiken im Umgang mit Rauschgiftkriminalität vorgeworfen. Sie sollen zwischen 2003 und 2007 in mehreren Fällen Informanten aus der Drogenszene für Hinweise auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Marihuana belohnt zu haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten. Zulässig ist in diesen Fällen lediglich eine finanzielle Entlohnung.

Bei den Durchsuchungen seien nicht nur Marihuana und Haschisch sichergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft, auch eine geladene Schusswaffe – für die der Beschuldigte keinen Waffenschein besitzt – sowie mehr als 50 Schuss Munition. Die Ermittlungen dauern noch an.

Zwei der Polizisten wird vorgeworfen, die Wohnung eines mutmaßlichen Drogenhändlers rechtswidrig durchsucht zu haben, indem sie vorgaben, dort etwa zwei Gramm Haschisch gefunden zu haben. Darüber hinaus soll ein Beamter einen Informanten veranlasst haben, an einen mutmaßlichen Drogenhändler 500 Gramm Marihuana zu übergeben, damit dieser nach der Übergabe von den Polizeibeamten festgenommen werden konnte. Das LKA Niedersachsen ermittelt seit November 2007 im Einvernehmen mit der Polizei Bremen. Erste interne Hinweise hatte es nach Angaben des Polizeipräsidenten Eckard Mordhorst bereits im Mai gegeben, sie seien jedoch zunächst „nicht zu verifizieren“ gewesen.

Die sechs beschuldigten Beamten sind zunächst vom Dienst freigestellt, zwei von ihnen werden möglicherweise ganz vom Dienst suspendiert. Als Tatmotiv nennt Mordhorst den Wunsch, „Erfolg“ bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität zu haben. Es habe keinerlei Anzeichen für eine persönliche Bereicherung gegeben, so Mordhorst. Gleichwohl sei er von der Missachtung des Rechtsstaates „zutiefst betroffen“. taz/dpa