■ RENTENRECHT: Politischer Knüppel
Magdeburg. Gegen das neue Rentenüberleitungsgesetz erwägen nach Auskunft des sozialpolitischen Sprechers der PDS-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalts, Friedrich Rabe, Bürgerinitiativen Verfassungsklage. Er bezeichnete das Rentenrecht als „politischen Knüppel“, mit dem unter anderem Direktoren, LPG-Vorsitzende, Fachdirektoren, Schuldirektoren, Bürgermeister und Ärzte in Verwaltungspositionen für ihre staatsnahe Tätigkeit nachträglich bestraft werden. Die in der DDR eingezahlten Sonderversorgungsbeiträge würden ab 1996 nur noch unwesentlich berücksichtigt werden. Rabe bezeichnete diese Verfahrensweise als einmalig. Selbst nach Ende des Dritten Reiches seien die Renten in der alten Bundesrepublik für die Staatsträger aus der Nazizeit nicht beschnitten worden. Außerdem kritisierte der Abgeordnete, daß bei Frauen die Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden. Demnach würden Frauen, die ihr Leben lang für die Erziehung der Kinder sorgten und nicht arbeiteten, Sozialhilfeempfänger werden, sagte er. Im Grundsatz sei dieses neue Rentenrecht für die Bürger in den neuen Bundesländern schlechter als das DDR-Recht. Es laufe auf eine Reduzierung des Besitzstandes der Rentner hinaus.
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