■ RECHTSRADIKALE: Polacek bleibt draußen
Lüneburg (ap) — Die Beschwerde des Landesvorsitzenden der rechtsradikalen Freiheitlichen Arbeiterpartei, Karl Polacek, gegen seine Abschiebung nach Österreich hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen. Es begründete seine letztinstanzliche Entscheidung am Mittwoch mit der „latenten Gewaltbereitschaft“ des mehrmals vorbestraften FAP-Funktionärs. Die von dem 57jährigen gebürtigen Österreicher begangenen Straftaten ließen seine Bereitschaft erkennen, in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern Gewalt anzuwenden. Polacek war am 22. Januar in seinem Haus in Mackenrode bei Göttingen festgenommen und nach Österreich abgeschoben worden. Er war eine Integrationsfigur der Neonazi-Szene im südlichen Niedersachsen (AZ Oberverwaltungsgericht Lüneburg 11 M 15/92).
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