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Pohlmann gerupft

■ Neue Verdächtigungen gegen „Hühnerbaron“

Oldenburg. Das Netz um den „Hühnerbaron“ Anton Pohlmann wird immer enger. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Haftrichter den wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung erlassenen Haftbefehl um drei Punkte erweitert: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird der umstrittene Agrarunternehmer aus Neuenkirchen (Kreis Vechta) nun auch der unterlassenen Hilfeleistung, 14 Vergehen gegen das Arzneimittel- sowie zwei Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz verdächtigt.

Pohlmann sitzt seit vergangenen Donnerstag in Untersuchungshaft. Erweitert wurde auch der Haftbefehl gegen Pohlmann-Sohn Stefan, der sich Freitag den Behörden stellte.

Die Eier-Produzenten sollen im März 1995 einen Mitarbeiter damit beauftragt haben, in einer Legehennenfarm ohne Schutzbekleidung und Gasmaske eine hochgiftige Nikotinlösung illegal zur Schädlingsbekämpfung zu versprühen. Dabei war der Mann schwer verletzt worden. Er litt an Erbrechen, Schwindelgefühlen und lebensbedrohender Atemnot.

dpa

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